Badeordnung des Freibades
VFS Hildesheim e.V.
VFS Hildesheim e.V.
1. Öffnungszeiten: Das Freibad ist je nach Wetterlage, in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist das Baden nicht gestattet. Eine Haftung außerhalb der Öffnungszeiten tritt nicht ein.
2. Preise: Die jeweils geltenden Preise sind durch Aushang bekannt gegeben.
3. Badeordnung: Der Badebetrieb und seine Einrichtungen dienen dem allgemeinen Wohle. Deshalb ist jeder Badegast verpflichtet, bei seinem Verhalten auf die Belange der anderen Badegäste Rücksicht zunehmen.
4. Einhaltung: Die Badeordnung bezweckt Ordnung und Reinlichkeit im Bad sowie die Sicherheiten während der Betriebszeit zu waren. Mit dem betreten des Schwimmbadgeländes erkennt der Gast die Badeordnung an und unterwirft sich ihren Bestimmungen sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
5. Zugelassener Personenkreis: Die Benutzung des Schwimmbades steht grundsätzlich jedermann frei. Das Baden von Gruppen wird durch Vereinbarung geregelt. Als Badegäste ausgeschlossen sind: Personen mit ansteckenden Krankheiten, Epileptiker; Geisteskranke, und Betrunkene. Personen mit offenen Wunden, Hautausschlag und anderen anstoßerregenden Krankheiten werden nicht zugelassen. Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.
Zusatzordnung:
1. Die Badezeit endet beim Verlassen des Bades, außer zum Besuch der Gaststätte – allerdings entfällt beim Verlassen des Freibadgeländes die Haftung. Benutzt der Badegast Einrichtungen, für die er keine gültige Karte gelöst hat, kann der doppelte Preis der widerrechtlich benutzten Einrichtung nachverlangt werden. 10er Karten sind auf das nächste Jahr übertragbar.
2. 10er Karten gelten auch für unser Hallenbad in Drispenstedt.
3. Der Zugang zu den Umkleideräumen, den Duschen, den Toiletten, den Schwimmbecken und den Liegewiesen ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege gestattet. Das Betreten der abgesperrten Rasen und Blumenbeete ist untersagt. Bei Überspringen oder Durchlaufen der Beete kann ein Verlassen des Bades verlangt werden. (siehe Hausfriedensbruch). Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen. Der Besuch des Freibades in größeren Gruppen, das Üben in Riegen, usw. ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Badeaufsicht gestattet. Die Zulassung von Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Aufsicht besonders geregelt. Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, hat die Badeaufsicht. Das Schwimmbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer gehören in das Nichtschwimmerbecken, kleinere Kinder in das Planschbecken. Die Beckenumgänge des Schwimmbeckens dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Die Wassertiefe beträgt:
4. Neben den Bestimmungen der Badeordnung ist im Freibad vor allem folgendes zu beachten.
Es ist nicht gestattet:
Andere unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben. Auf den Beckengängen zu rennen, oder an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen. Von den Längsseiten oder mit Anlauf vom Beckenrand zu springen. Schwimmflossen, Luftmatratzen, aufgeblasene Reifen oder Tauchbrillen zu benutzen (außer in der Spielstunde 15.00 – 16.00 Uhr).
Badegäste durch sportliche Übungen oder Spiele zu belästigen.
Für Sach – oder Personenschäden haftet der Verursacher.
Der Vorstand